2.7.5. Wie aufgezeigt, geht das Kantonsgericht bei der ersten Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz hinsichtlich 2 Irritationskörper von einem leichten bis mittelschweren Tatverschulden aus. Für diese Widerhandlung erachtet das Kantonsgericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen Geldstrafe, unter Berücksichtigung des deutlich verminderten Strafbedürfnisses von 25 Tagessätzen als angemessen. Davon sind 15 Tagessätze zu asperieren.