17 - 21 2.5.6. Strafart mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz hinsichtlich Armeepistole 1975 Hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz bezüglich der Armeepistole 1975 ist zu wiederholen, dass der Berufungsbeklagte als Hehler der Waffe diese mehrmals an öffentlich zugänglichen Orten mit sich getragen hat. Er brachte die Waffe auch zweimal zwecks Entfernung des Rostes zu B., was eine erhebliche kriminelle Energie des Berufungsbeklagten an den Tag legt.