2.5.4. Strafart Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz hinsichtlich zwei Irritationskörper Bezüglich der objektiven und subjektiven Tatschwere kann auf die entsprechende Begründung im Entscheid des Kantonsgerichts vom 14. Juni 2022 verwiesen werden. Die objektive Tatschwere muss als leicht bis mittelschwer bezeichnet werden. Die zwei Irritationskörper haben ein geringeres Gefährdungspotential als etwa Explosiv-Übungs- handgranaten. Der Berufungsbeklagte erwarb von B. zwei von letzterem von der Schweizer Armee gestohlene Irritationskörper im Wissen darum, dass aufgrund deren Gefährdungspotential eine Bewilligungspflicht bestand.