Sein Verhalten habe seit den hier thematisierten Vorwürfen zu keinerlei Beanstandungen mehr Anlass gegeben. Sein Fehlverhalten habe er längst eingesehen und daraus auch konkrete Konsequenzen gezogen. So habe er bspw. seine frühere Affinität zum Militär und zu seinem damals geliebten Hobby «Soft-Air» längst aufgegeben. Er habe ein intaktes familiäres Umfeld mit regelmässigen Kontakten. Die Beziehungen zu seinem früheren Freundeskreis seien längst abgebrochen worden. Der Berufungsbeklagte habe einen Job, der ihn auslaste und ihm Freude mache. Heute stehe er stabil auf eigenen Beinen im Leben.