Dass das Vorverfahren über zwei Jahre gedauert habe, obwohl die Untersuchung grundsätzlich Ende 2019 abgeschlossen gewesen sei, sie nicht nachvollziehbar und stelle eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes dar. Die Staatsanwaltschaft sei wegen der psychischen Belastung für den Berufungsbeklagten immer wieder auf eine beförderliche Behandlung gedrängt worden. Heute habe der Berufungsbeklagte einen Job, der ihm eine Tagesstruktur gebe und ihm ein geregeltes und ordentliches Leben ermögliche. Sein Verhalten habe seit den hier thematisierten Vorwürfen zu keinerlei Beanstandungen mehr Anlass gegeben.