Zur Asperation der weiteren Delikte erklärte der Berufungsbeklagte, für die weiteren Delikte sei ebenfalls eine Geldstrafe angezeigt. Die Einsatzstrafe sei angemessen zu erhöhen, wobei keine Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen resultieren könne. Vor diesem Hintergrund werde vorliegend auf Ausführungen zu den einzelnen zusätzlichen Delikten verzichtet. Bei der Asperation sei allgemein zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Delikte einen engen sachlichen Zusammenhang aufwiesen. So gingen etwa die Widerhandlung gegen das Waffengesetz notgedrungen mit den zu verurteilenden Fällen der Hehlerei einher.