Als Erhöhung für die wiederholten Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erschienen 40 Tagessätze Geldstrafe angezeigt, zumal die Einzelbeurteilung betr. Widerhandlung wie vorab bestimmt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen rechtfertigen würde. Die Widerhandlung gegen das SprStG rechtfertige eine Erhöhung um 40 Tagessätze Geldstrafe, zumal die Einzelbeurteilung bei Vorliegen von leichtem bis mittleren Verschulden eine Gelstrafe von 80 Tagessätzen ergeben würde.