So könnten diese Waffen immensen Schaden an Personen und Sachen anrichten, was im Übrigen durch den Abnehmer auch angedacht war, zumal er den «Start gegen die Weltregierung» ausgerufen habe. Entsprechendes Gewicht sei der Waffe und den Handgranaten bzw. deren Gefährlichkeit also auch im Rahmen der Strafmassbeurteilung zu geben. In den Bereichen des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes könne die Frage, welche schwereren Fälle denkbar sind, fast nur noch mit einer grösseren Anzahl beantwortet werden, zumal es nicht um bspw. Schlagringe oder 1. August-Böller gehe.