2.2. Vorbringen der Parteien 2.2.1. Die Staatsanwaltschaft machte in der Bundesgerichtsbeschwerde vom 21. April 2023, worauf sie in diesem Verfahren verwies, geltend, das Kantonsgericht habe es unterlassen, die Strafart korrekt und substantiiert zu bestimmen. Zur Folge habe dies eine Strafe, welche nicht schuldangemessen sei.