Die vorinstanzliche Strafzumessung betreffend die zur Asperation gebrachten Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz sei nicht nachvollziehbar. Beide Straftaten seien mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Vorinstanz gehe für die konkreten Straftaten von einem «mittelschweren» Tatverschulden aus. Zwar verweise sie auch hier allgemein auf die strafmindernden Komponenten. Dennoch werde nicht klar, weshalb für die beiden Straftaten letztlich je nur 15 Tagessätze Geldstrafe asperiert würden.