10 - 21 2. Strafzumessung 2.1. Urteil des Bundesgerichts Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil 7B_769/2023 vom 13. Mai 2025 E. 3.1 ff. bezüglich Strafzumessung fest, das Gericht könne erst beurteilen, ob und welche Einzelstrafe gleichartig seien, wenn es bereits sämtliche Einzelstrafen festgesetzt habe. Nach der Rechtsprechung sei es deshalb nicht zulässig, die Strafart für alle Delikte vorab zu bestimmen, ohne für die einzelnen Straftaten in einem selbständigen Schritt zumindest gedanklich eine Strafe zuzumessen und damit auch die Strafart zu bestimmen.