«Aus dem Extraktionsbericht über die Auswertung des Samsung Galaxy S9 des Berufungsbeklagten geht hervor, dass B. dem Berufungsbeklagten am 12. Januar 2017 über WhatsApp schrieb: «Ej wetsch e 9mm chauffe?» In der Folge antwortete der Berufungsbeklagte: «Vergesses haha.» Am 28. Juli 2017 sandte B. dem Berufungsbeklagten die Nachricht: «Wetsch e geili 9mm XD», worauf dieser gleichentags antwortete: «I kenn öppert vo sie evtl kauft.» In der Folge unterhielt sich der Berufungsbeklagte mit C. über die von B. zum Kauf angebotene Pistole. Am 29. Juli 2017 teilte der Berufungsbeklagte B. mit: «De kolleg wär pistome fix neh.»