1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft führte in der Bundesgerichtsbeschwerde vom 21. April 2023 aus, das Kantonsgericht fälle einen Schuldspruch wegen einfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz aus, ohne zu berücksichtigen, dass A. mehrfach gegen das Gesetz verstossen habe. So habe er die Waffe mindestens zweimal anlässlich von zwei verschiedenen Gelegenheiten transportiert, damit der entstandene Rost habe beseitigt werden können. Entsprechend sei ein Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz auszusprechen.