4.9. Mit Berufungsantwort/Stellungnahme vom 28. November 2025 stellte der Verteidiger von A. (folgend: Berufungsbeklagter) das Rechtsbegehren, der Berufungsbeklagte sei der mehrfachen (anstelle der einfachen) Widerhandlung gegen das Waffengesetz i.S.v. Art.