4.6. Mit Stellungnahme vom 27. August 2025 erklärte die Kantonspolizei Appenzell I.Rh., die Lagerung der Mobiltelefone sei in einem kühlen, trockenen Archivraum erfolgt. A. vermute in seiner E-Mail an Rechtsanwalt Dr. T. vom 28. Juli 2025 einen aufgeblähten Akku. Eine mögliche Ursache hierfür könne eine simple Überalterung sein. Ein rechtswidriges, schuldhaftes und anspruchsbegründendes Verhalten durch die einlagernde Kantonspolizei Appenzell I.Rh. sei nicht zu erkennen.