3. 3.1. Mit Eingabe vom 29. November 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am 31. Mai 2022 statt. Der am 14. Juni 2022 gefällte Entscheid wurde den Parteien am 15. Juni 2022 schriftlich eröffnet. 3.2. Das Kantonsgericht erliess am 14. Juni 2022 folgenden Entscheid: 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen.