24 - 25 ausgefällte Busse von CHF 3'000.00 sowie einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen bei schuldhaftem Nichtbezahlen erscheinen als angemessen. Es kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen in der vorinstanzlichen Erwägung 5.8. verwiesen werden. Anzufügen ist, dass der Berufungskläger vor Vorinstanz 6 Ohrfeigen eingestanden hat, vor Kantonsgericht neu 7 Ohrfeigen.