2.6.6. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Einsatzstrafe von 10 Monaten für einen Vorfall mit dem Schürhaken festgesetzt wurde. In Anwendung des Asperationsprinzips wurde die Einsatzstrafe aufgrund der in einer Vielzahl begangenen Schläge mit dem Schürhaken um 16 Monate erhöht, um zusätzliche 15½ Monate wegen weiterer körperlicher Übergriffe und abschliessend wegen der Drohungen nochmals um 3 Monate. Dies ergibt eine Gesamtstrafe von 44½ Monaten bzw. 3 Jahren und 8½ Monaten.