Somit ist das niederländische Recht das mildere Recht als das schweizerische. Das Kantonsgericht erachtet für die 8 Vorfälle in den Niederlanden eine Freiheitsstrafe von 16 Wochen unbedingt (8 x 2 Wochen) als angemessen. Davon sind 10 Wochen zu asperieren.