Die Richtlinie zur Strafverfolgung bei Drohung (Richtlijn voor strafvorderung bedreiging) beschreibt die genaueren Umstände der Strafverfolgung in diesen Fällen. Sie verweist auf die Richtlinie (Richtlijn voor strafvordering huiselijk geweld) für die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt begangene Straftaten. Die Richtlinie für Strafverfahren bei häuslicher Gewalt sieht bei nur verbaler Bedrohung (Art. 285) für Ersttäter eine Strafe von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 2 Wochen zur Bewährung vor. Somit ist das niederländische Recht das mildere Recht als das schweizerische.