Die Vorinstanz geht hypothetisch von 9 Vorfällen, somit einem pro Tag aus. Die tatsächliche Zahl der Tatbegehungen dürfte jedoch weit höher liegen, da der Berufungskläger in seiner Einvernahme vom 15. 23 - 25 November 2023 einräumte, es stimme, dass er B. in Amsterdam täglich mehrfach mit dem Tod gedroht habe. Zugunsten des Berufungsklägers ist jedoch von 9 Vorfällen auszugehen. Für diese Drohungen erachtet das Kantonsgericht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten als angemessen, wovon 4 Monate zu asperieren sind.