Zugunsten des Berufungsklägers ist auf die mildeste Strafandrohung des niederländischen Rechts abzustellen. Zu prüfen ist, in welchem Umfang die mildere Bestrafung für die 12 Tage zu berücksichtigen ist. Der Tatzeitraum von 12 Tagen in den Niederlanden macht lediglich einen Anteil von 1.9% der gesamten Tatzeit von 642 Tagen aus. Angemessen erscheint vorliegend eine Reduktion der asperierten 16 Monate um ½ Monat auf 15 ½ Monate.