Für «Werfen, Schlagen mit einem Gegenstand», was ebenfalls als schwere Körperverletzung gilt, ist bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe von 12 bis 24 Monaten vorgesehen. Die Richtlinie für Strafverfahren bei häuslicher Gewalt sieht bei Misshandlung (Art. 300/304 des niederländischen Strafgesetzbuchs) und leichten Verletzungen «Ein oder mehrere Schläge/Tritte, Hieb-/oder Stosswaffe, Kopfstoss oder geworfener Gegenstand» für einen Ersttäter als mildeste Bestrafung 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und 2 Wochen Freiheitsstrafe zur Bewährung (Bewährung mit besonderen Auflagen) vor.