Die Rechtslage in den Niederlanden für die Art Delikte, wie sie vorliegend zu beurteilen sind, ist komplex. Die Richtlinie für die Strafverfolgung bei schwerer Misshandlung, welche ausdrücklich auch für die häusliche Gewalt gilt, qualifiziert «Schläge gegen den Kopf/Kopfstoss (Kopfstösse) oder Tritte gegen den Körper, oder Opfer in etwas hineinstossen/abdrängen» als schwere Körperverletzung und droht Ersttätern eine Freiheitsstrafe von 6 bis 18 Monaten an. Für «Werfen, Schlagen mit einem Gegenstand», was ebenfalls als schwere Körperverletzung gilt, ist bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe von 12 bis 24 Monaten vorgesehen.