1 des niederländischen Strafgesetzbuches, wonach die häusliche Gewalt als erschwerender Umstand gelte, eine im Rahmen von häuslicher Gewalt begangene Tätlichkeit in Anwendung der Richtlinie zur häuslichen Gewalt verfolgt werde. Die Richtlinie zur häuslichen Gewalt sei auf eine versuchte schwere Körperverletzung anwendbar, für eine vollendete schwere Körperverletzung gelte die Richtlinie für schwere Körperverletzungen (Richtlijn voor strafvordering zware mishandeling).