Das Gutachten des Instituts für Rechtsvergleichung weist hier darauf hin, dass das niederländische Recht Richtlinien enthält, welche für jede Straftat je nach Umständen das zu erwartende Strafmass festsetzt. Entsprechend enthalte die Richtlinie zum Strafverfahren bei dem mit der Tätlichkeit vergleichbaren Tatbestand der «Misshandlung» (Richtlijn voor strafvordering mishandeling) eine Liste von Taten, welche als «Misshandlung» qualifiziert werden. Weiter wird ausgeführt, dass gemäss Art. 304 Abs. 1 Ziff. 1 des niederländischen Strafgesetzbuches, wonach die häusliche Gewalt als erschwerender Umstand gelte