Diese Straftaten, begangen vom Juli 2021 bis 12. April 2023, wurden grösstenteils in Portugal begangen und nur ein sehr kleiner Teil in den Niederlanden. Wie aus vorstehender Erwägung 2.6.2 hervorgeht, beurteilt sich die Tatzeit Juli 2021 bis Ende März 2023 nach schweizerischem Recht, da es das mildere Recht ist. Für diese gewaltsamen Übergriffe erscheint, unter Vorbehalt des allenfalls milderen niederländischen Rechts für die 12 Tage im April 2023, ebenfalls eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als angemessen, wovon 16 Monate zu asperieren sind.