2.6.4. Weitere Vorfälle von Juli 2021 bis 12. April 2023 Eine weitere Erhöhung der Einsatzstrafe von 10 Monaten ist für die weiteren Schläge des Berufungsklägers mit der Faust und Füssen sowie mit Gegenständen und das Würgen von B. am Hals vorzunehmen. Auch hier geht das Kantonsgericht von einem mittleren bis schweren Tatverschulden aus. Bezüglich der einzelnen Strafzumessungs-fakto- ren kann wiederum auf die vorstehende Erwägung 2.5.2. verwiesen werden.