2.6.3. Vorfälle mit dem Schürhaken von Oktober 2022 bis März 2023 Als nächstes ist die Einsatzstrafe von 10 Monaten aufgrund der vom Berufungskläger vielfach begangenen Schläge mit dem Schürhaken in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen. Wie die Vorinstanz in Erwägung 5.3.3. zutreffend ausführt, fanden die Übergriffe mit dem Schürhaken jeden 2. Tag während 6 Monaten zwischen Oktober 2022 und März 2023 statt. Die genaue Anzahl ist unbekannt. Für diese Übergriffe erscheint eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als angemessen. Davon sind 16 Monate zu asperieren.