2.6.2. Einsatzstrafe Da vorliegend alle Delikte, für welche eine Freiheitsstrafe auszusprechen sein wird, dieselbe abstrakte Strafandrohung vorsehen, ist von den an B. verübten Schlägen des Berufungsklägers mit dem Schürhaken in der Wohnung in Montijo, Portugal, teilweise auf deren nackten Körper, als schwerstem Delikt auszugehen. Diese Vorfälle fanden zwischen Oktober 2022 und März 2023 statt. Somit ist die Einsatzstrafe anhand eines solchen Übergriffs, bei welchem der Berufungskläger den Schürhaken gegen B. einsetzte, festzusetzen.