Art. 126 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c StGB droht Busse an. Art. 123 Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 1 und Abs. 5 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Art. 123 Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 5 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Art. 180 Abs. 1 und 2 lit. b StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Der Tatbestand von Art. 126 Abs. 1 und 2 lit. c StGB sieht eine Busse als Sanktion vor,