Unter Berücksichtigung des mittelschweren bis schweren Verschuldens, der Mehrfachbegehung und den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten erscheine eine Busse von CHF 3'000.00 angemessen. Für den Fall des schuldhaften Nichtbezahlens sei eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen auszufällen (aus Erwägungen 5.1.-5.8.). (…)