In Anwendung des Asperationsprinzips werde gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB folgende Gesamtstrafenbildung vorgenommen: Die Einsatzstrafe für die mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung (mit einem gefährlichen Gegenstand) von 3 Jahren Freiheitsstrafe werde um 1 Jahr Freiheitsstrafe für die mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung (Lebenspartner) und um 5 Monate für die mehrfache Drohung erhöht. Insgesamt ergebe dies eine Freiheitsstrafe von 53 Monaten oder 4 Jahren und 5 Monaten. Zu den Täterkomponenten sei zu sagen, dass das Nachtatverhalten des Beschuldigten keinen Anlass für eine Strafreduktion gebe.