16 - 25 Tatverschulden wiege auch hier mittelschwer bis schwer. Eine hypothetische Einsatzstrafe von 2 Jahren erscheine angemessen. Das noch leichte Tatverschulden für die einfache Körperverletzung mit einem Messer führe zu einer hypothetischen Einsatzstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Da eine Mehrheit von Drohungen gegen B. ausgesprochen worden seien, deren genaue Anzahl nicht eruierbar sei, rechtfertige es sich, eine hypothetische Einsatzstrafe für neun Vorfälle, einer pro Tag, festzusetzen.