Auch hier erweise sich die Festsetzung einer separaten Einsatzstrafe für jede einzelne Körperverletzung als unangebracht. Es sei von praktisch täglichen Übergriffen während rund 19 Monaten auszugehen, weshalb es sich angesichts der grossen Anzahl (ca. 650 Vorfälle), der gleichen Vorgehensweise, wobei eine individuelle Beschreibung der Einzeltaten unmöglich sei, auch hier rechtfertige, eine Tatgruppe für die Festsetzung einer angemessenen Einzelstrafe zu bilden. Das