Es rechtfertige sich vorliegend, bei der Festlegung der Strafhöhe die Mehrfachbegehung in einer Gesamtschau zu würdigen. Eine Einsatzstrafe für die mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung (gefährlicher Gegenstand) von 3 Jahren erweise sich als angemessen. Eine erste Erhöhung dieser Einsatzstrafe sei für die weiteren Schläge mit Faust und Füssen sowie mit Gegenständen von Juli 2021 bis 12. April 2023 vorzunehmen. Auch hier erweise sich die Festsetzung einer separaten Einsatzstrafe für jede einzelne Körperverletzung als unangebracht.