Die Tatmehrheit rechtfertige überdies eine Erweiterung des Strafrahmens auf 4,5 Jahre. Die Schläge mit dem Schürhaken seien innerhalb der Deliktsgruppe der einfachen Körperverletzung die schwersten Delikte. Innerhalb dieser Delikte seien alle Vorfälle gleichwertig, wobei die genaue Anzahl nicht eruierbar sei. Erstellt seien Schläge mit dem Schürhaken jeden 2. Tag während 6 Monaten zwischen Oktober 2022 und März 2023, d.h. an rund 90 Tagen. Es rechtfertige sich vorliegend, bei der Festlegung der Strafhöhe die Mehrfachbegehung in einer Gesamtschau zu würdigen.