Die Richtlinie zur Strafverfolgung bei Drohung (Richtlijn voor strafvorderung bedreiging) beschreibt die genaueren Umstände der Strafverfolgung in diesen Fällen. Sie verweist auf die Richtlinie (Richtlijn voor strafvordering huiselijk geweld) für die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt begangenen Straftaten. Ebenso sind Drohungen, dies betrifft die Tatzeit 2. Mai 2023, auch in Bosnien strafbar. Zur Anwendung kommt hier der Tatbestand der Gefährdung der Sicherheit im Sinne von Art. 180 (1) des Strafgesetzes von BD (Krivicni zakon Brcko distrikta Bosne i Hercegovine; sämtliche Tatbestände siehe Erwägung 1.4.2.). (…)