Sodann ist festzustellen, dass die vom 5. bis 12. April 2023 begangenen mehrfachen Drohungen auch in den Niederlanden strafbar sind. Die massiven Drohungen erfüllen den Tatbestand von Art. 284 Abs. 1 Ziff. 1 des niederländischen Strafgesetzbuches. Gemäss Abs. 2 von Art. 284 handelt es sich bei Abs. 1 Ziff. 1 von Art. 284 nicht um ein Antragsdelikt. Die Richtlinie zur Strafverfolgung bei Drohung (Richtlijn voor strafvorderung bedreiging) beschreibt die genaueren Umstände der Strafverfolgung in diesen Fällen.