180 StGB handelt es sich um ein Vorsatzdelikt, was zweifellos auch bei den einschlägigen niederländischen und bosnischen Bestimmungen der Fall ist. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts reicht in der Anklageschrift hinsichtlich der Vorsatzelemente grundsätzlich der Hinweis auf den gesetzlichen Straftatbestand im Anschluss an die Darstellung des Sachverhalts als zureichende Umschreibung der subjektiven Merkmale, wenn der betreffende Tatbestand nur vorsätzlich begangen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_1404/2020 vom 17. Januar 2022 E. 1.4.3).