Immerhin habe der Beschuldigte an der Hauptverhandlung nach Anhören seiner Sprachnachricht vom 15. Januar 2023 diese als brutal und krank bezeichnet. Schliesslich belege auch der Chatverlauf zwischen B. und C. zur Frage, was sie machen könne, sollte sie aus der Wohnung ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um leere Drohungen gehandelt habe. Im portugiesischen Strafgesetzbuch (Código Penal Português vom 4. September 2007) sei der Tatbestand der Drohung in Art. 153 generell als Antragsdelikt ausgestaltet. Es fehle ein rechtsgültiger Strafantrag wegen den in Portugal begangenen Drohungen, begangen zwischen April 2021 und März