sie als Teil einer Gruppe oder einer kriminellen Vereinigung begangen, so wird sie mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 3) Wer die Sicherheit eines Ehepartners, eines Lebenspartners, eines Elternteils seines Kindes oder einer anderen Person, zu der er eine enge Beziehung unterhält oder unterhalten hat, durch Stalking, häufige 14 - 25 Überwachung oder andere Formen des Mobbings gefährdet, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. (…)