285 (het Weboek von Strafrecht) 1. Die Androhung offener und gemeinsam begangener Gewalt gegen Personen oder Sachen, die Androhung von Gewalt gegen eine international geschützte Person oder ihr geschütztes Eigentum, die Androhung des Begehens einer Straftat, die eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit von Personen oder Sachen oder eine allgemeine Gefahr für die Erbringung von Dienstleistungen darstellt, die Androhung einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung, die Androhung von Straftaten gegen das Leben, die Androhung einer Geiselnahme, die Androhung einer schweren Körperverletzung oder die Androhung