Anzufügen ist, dass der bezüglich des Würgens anlässlich der Übernachtung im Hostel G. erfolgte Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens (Dispositiv-Ziff. 1.2) in Rechtskraft erwachsen ist. Sodann ist festzustellen, dass die am 11./12. April 2023 begangenen qualifizierten einfachen Körperverletzungen auch in den Niederlanden strafbar sind. Diesbezüglich kann auf die Ausführungen in vorstehender Erwägung 1.2.10.2. verwiesen werden. 1.4. Drohungen, begangen von April 2021 bis 2. Mai 2023 1.4.1. Der Anklageschrift vom 21. Februar 2024 kann zum obgenannten Tatvorwurf folgendes entnommen werden: