Eine im Rahmen von häuslicher Gewalt begangene Tätlichkeit wird in Anwendung der Richtlinie zur häuslichen Gewalt (Richtlijn voor strafvordering huiselijk geweld) verfolgt. Die Richtlinie zur häuslichen Gewalt ist auf eine versuchte schwere Körperverletzung anwendbar; für eine vollendete schwere Körperverletzung gilt die Richtlinie für schwere Körperverletzungen (Richtlijn voor strafvordering zware mishandeling; alle Tatbestände siehe Erwägung 1.2.2.).