Ebenso sind einfache qualifizierte Körperverletzungen (inklusive gefährlicher Gegenstand), dies betrifft den Tatzeitraum ab April 2023 bis 12. April 2023, auch in den Niederlanden strafbar. Zur Anwendung kommt hier der Tatbestand der Misshandlung (Tätlichkeit) im Sinne von Art. 300 (1) und Art. 304 (1) des niederländischen Strafgesetzbuches (sämtliche Tatbestände siehe Erwägung 1.2.2.). Eine im Rahmen von häuslicher Gewalt begangene Tätlichkeit wird in Anwendung der Richtlinie zur häuslichen Gewalt (Richtlijn voor strafvordering huiselijk geweld) verfolgt.