Sodann ist festzustellen, dass die genannten qualifizierten einfachen Körperverletzungen (inklusive gefährlicher Gegenstand) auch in Portugal strafbar sind. Sie erfüllen den Tatbestand der qualifizierten Körperverletzung im Sinne von Art. 145 Ziff. 1 i.V.m. Art. 143 Abs. 1 und Art. 145 Ziff. 2 i.V.m. Art. 132 Abs. 2 lit. b des portugiesischen Strafgesetzbuches und betreffen den Tatzeitraum Juli 2021 bis Ende März 2023. Ebenso sind einfache qualifizierte Körperverletzungen (inklusive gefährlicher Gegenstand), dies betrifft den Tatzeitraum ab April 2023 bis 12. April 2023, auch in den Niederlanden strafbar.