Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die begangenen Tätlichkeiten auch in Portugal strafbar sind. Sie erfüllen den Tatbestand der häuslichen Gewalt im Sinne von Art. 152 Ziff. 1 lit. b des portugiesischen Strafgesetzbuches und betreffen den Tatzeitraum 28. August 2021 bis Ende März 2023. Ebenso sind Tätlichkeiten, dies betrifft den Tatzeitraum ab April 2023 bis 3. April 2023, auch in den Niederlanden strafbar. Zur Anwendung kommt hier der Tatbestand der einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 300 (1) i.V.m. Art. 304 (1) Ziff. 1 des niederländischen Strafgesetzbuches.