Artikel 303 (het Weboek von Strafrecht) (1) Schwere Körperverletzung, die vorsätzlich (med voorbedachten rade) begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 12 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft. (2) Hat die Tat den Tod zur Folge, so wird der Schuldige mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.