Der Täter begeht die Straftat zusammen mit mindestens zwei weiteren Personen oder er verwendet ein besonders gefährliches Mittel oder ein Mittel, dessen Verwendung die Begehung einer gemeingefährlichen Straftat darstellt. i. Der Täter verwendet Gift oder ein anderes heimtückisches Mittel. j. Der Täter handelt kaltblütig, er hat über die zu verwendenden Mittel nachgedacht, oder er beharrt bei der Tötungsabsicht für mehr als 24 Stunden. (…) Mit dem Tatbestand der mehrfachen einfachen Körperverletzung vergleichbare Bestimmungen des niederländischen Strafgesetzbuchs